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| Der Weg zur eigenen AnlageNeulich war ein Freund bei mir zu Besuch. Die Solarstromanlage auf dem Dach hat er gleich bemerkt. "Ist so etwas nicht sehr teuer", ist seine erste Frage. Der Bau einer Solarstromanlage ist heute so günstig wie nie!", erkläre ich ihm. "Die Förderung über das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien und steuerliche Regelungen machen es leicht, ein eigenes Solarstrom-Kraftwerk auf dem Hausdach zu errichten." "Das interessiert mich. Aber Gesetze und Förderprogramme, das klingt ziemlich bürokratisch und kompliziert. Wie muss ich denn da vorgehen?" "Das geht viel einfacher, als es auf den ersten Blick aussieht", antworte ich ihm. Und ich zeige ihm Punkt für Punkt, wie er vorgehen muss: Sechs Schritte
"Das ist ja fast zu einfach", meint mein Freund. "Das möchte ich schon noch etwas genauer wissen." Und deshalb erkläre ich ihm etwas ausführlicher, was es mit dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien, dem 100.000-Dächer-Programm, der KfW und den weiteren Kreditprogrammen auf sich hat. StromeinspeisegesetzZum 1.4.2000 ist das "Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien " (EEG) in Kraft getreten. Ziel dieses Gesetzes ist es, einen wirtschaftlichen Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien grundsätzlich zu ermöglichen. Alle Energieversorger sind bundesweit verpflichtet, Strom aus Solarstromanlagen mit mindestens 46,7 Cent/kWh zu vergüten. Diese Vergütung gilt für eine feste Laufzeit von 20 Jahren. Die Vergütung nach dem EEG zahlt Ihnen der örtliche Energieversorger automatisch, sobald Sie die Anlage angemeldet haben. In der Regel wird dann in einem Liefervertrag die Einspeisevergütung nach den gesetzlichen Richtlinien festgelegt. Achten Sie darauf, dass
Nutzen Sie die Mustereinspeiseverträge, die Sie vom Rosenheimer Solarförderverein und dem Forum Ökologie Traunstein erhalten. Nach der Installation des Einspeisezählers sind Sie dann stolzer Betreiber eines eigenen Solarkraftwerkes! Zinsgünstige Kredite des StaatesAuf unserer Förderseite
finden Sie Möglichkeiten der Kreditfinanzierung von
Solarstromanlagen für Privatpersonen, Unternehmen und
Körperschaften auf. Hilfreich ist auch der
Förderberater unter Wichtigste Grundlage für die Finanzierung einer Solarstromanlage ist die Vergütung von 46,7 Cent pro Kilowattstunde auf 20 Jahre, die Ihnen das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG ) garantiert. Neben den unten genannten zinsgünstigen Krediten sollten Sie grundsätzlich prüfen, ob Sie die Solarstromanlage als Gewerbe anmelden und somit abschreiben können. Jeder Einzelfall schaut dabei anders aus. Nehmen Sie sich die Zeit und rechnen Sie die für Sie günstigste Variante durch, evtl auch mit Hilfe eines Steuerberaters. Erstellen Sie auf jeden Fall einen Finanzierungs- und Tilgungsplan. |
© Rosenheimer Solarförderverein e.V. 17.07.2011