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Rosenheimer Solarförderverein

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Der Weg zur eigenen Anlage

Neulich war ein Freund bei mir zu Besuch. Die Solarstromanlage auf dem Dach hat er gleich bemerkt. "Ist so etwas nicht sehr teuer", ist seine erste Frage.

Der Bau einer Solarstromanlage ist heute so günstig wie nie!", erkläre ich ihm. "Die Förderung über das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien und steuerliche Regelungen machen es leicht, ein eigenes Solarstrom-Kraftwerk auf dem Hausdach zu errichten."

"Das interessiert mich. Aber Gesetze und Förderprogramme, das klingt ziemlich bürokratisch und kompliziert. Wie muss ich denn da vorgehen?"

"Das geht viel einfacher, als es auf den ersten Blick aussieht", antworte ich ihm. Und ich zeige ihm Punkt für Punkt, wie er vorgehen muss:

Sechs Schritte

  1. Angebot einholen
    Gehe zuerst zu einem kompetenten Fachbetrieb. Lass dich ausführlich beraten und lass dir dann ein Angebot erstellen. Eine 2-kWp-Anlage kostet zwischen 10.000 und 13.000 Euro. Sinnvoll ist es, mehrere Angebote einzuholen.
  2. Darlehens-Antrag über die Hausbank stellen
    Mit dem Angebot gehst du dann zu deiner Hausbank. Zusammen mit dem Berater der Bank stellst du dann einen Förderantrag für ein zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder der Deutschen Ausgleichsbank. Ein Beispiel ist das 100.000 Dächerprogramm der KfW. Die KfW finanziert einen Teil der Kosten mit einem zinsverbilligten Kredit. Einzelheiten dazu erkläre ich dir später.
  3. Nach Erhalt der Eingangsbestätigung Auftrag an Handwerker erteilen
    Wenn du die Eingangsbestätigung der KfW bekommen hast, kannst du dem Handwerker den Auftrag erteilen und mit dem Bau der Anlage beginnen.
  4. Stromliefervertrag mit dem Energieversorger abschließen
    Der Handwerker meldet die Anlage bei deinem örtlichen Energieversorger an. Von diesem erhältst du dann einen Stromliefervertrag, den du unterschreiben und zurückschicken musst.
  5. Handwerkerrechnung mit Kredit bezahlen
    Bis der Handwerker fertig ist und die Rechnung bei dir eintrifft, solltest du bereits die Kreditzusage der KfW haben. Dann kannst du die Kreditmittel gleich zum Bezahlen der Rechnung verwenden.
  6. Anlage in Betrieb nehmen
    Jetzt bist du Eigentümer eines Solarkraftwerkes. Für jede ins Netz eingespeiste Kilowattstunde Strom vergütet dir der örtliche Energieversorger 46,7 Cent über 20 Jahre. Je nach Finanzierung kannst du einen Teil dieser Raten durch die Einspeisevergütung decken. Nach neun Jahren hast du den Kredit zurückgezahlt und du bekommst die Vergütung selbst. Die Solarstromanlage liefert auch nach 20 Jahren noch sauberen Strom und sichert Dir ein Stück Unabhängigkeit.

"Das ist ja fast zu einfach", meint mein Freund. "Das möchte ich schon noch etwas genauer wissen." Und deshalb erkläre ich ihm etwas ausführlicher, was es mit dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien, dem 100.000-Dächer-Programm, der KfW und den weiteren Kreditprogrammen auf sich hat.

Stromeinspeisegesetz

Zum 1.4.2000 ist das "Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien " (EEG) in Kraft getreten. Ziel dieses Gesetzes ist es, einen wirtschaftlichen Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien grundsätzlich zu ermöglichen.

Alle Energieversorger sind bundesweit verpflichtet, Strom aus Solarstromanlagen mit mindestens 46,7 Cent/kWh zu vergüten. Diese Vergütung gilt für eine feste Laufzeit von 20 Jahren.

Die Vergütung nach dem EEG zahlt Ihnen der örtliche Energieversorger automatisch, sobald Sie die Anlage angemeldet haben. In der Regel wird dann in einem Liefervertrag die Einspeisevergütung nach den gesetzlichen Richtlinien festgelegt. Achten Sie darauf, dass

  • das EVU den gesamten erzeugten Solarstrom abnimmt, nicht nur den im Haus nicht verbrauchten Überschuss!
  • im Einspeisevertrag die Vergütung nach der heute gültigen Fassung des EEG auf 20 Jahre zugesichert wird.
  • Abschlagszahlungen vereinbart werden, z.B. zwei- oder viermonatlich
  • keine Vorbehalts- oder Rückzahlungsklauseln enthalten sind.

Nutzen Sie die Mustereinspeiseverträge, die Sie vom Rosenheimer Solarförderverein und dem Forum Ökologie Traunstein erhalten.

Nach der Installation des Einspeisezählers sind Sie dann stolzer Betreiber eines eigenen Solarkraftwerkes!

Zinsgünstige Kredite des Staates

Auf unserer Förderseite finden Sie Möglichkeiten der Kreditfinanzierung von Solarstromanlagen für Privatpersonen, Unternehmen und Körperschaften auf. Hilfreich ist auch der Förderberater unter  www.solarfoerderung.de , der das passende Programm für Ihr Vorhaben ermittelt .

Wichtigste Grundlage für die Finanzierung einer Solarstromanlage ist die Vergütung von 46,7 Cent pro Kilowattstunde auf 20 Jahre, die Ihnen das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG ) garantiert.

Neben den unten genannten zinsgünstigen Krediten sollten Sie grundsätzlich prüfen, ob Sie die Solarstromanlage als Gewerbe anmelden und somit abschreiben können. Jeder Einzelfall schaut dabei anders aus. Nehmen Sie sich die Zeit und rechnen Sie die für Sie günstigste Variante durch, evtl auch mit Hilfe eines Steuerberaters. Erstellen Sie auf jeden Fall einen Finanzierungs- und Tilgungsplan.

© Rosenheimer Solarförderverein e.V. 17.07.2011