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Energieeinsparverordnung und KfW-FörderprogrammeEnergieeinsparverordnung 2006Bereits seit Anfang des Jahres sollte die Energieeinsparverordnung (EnEV) rechtskräftig verabschiedet sein. Durch die Bundestagsneuwahl im Herbst 2005 hat sich jedoch dieser Zeitplan verschoben. Aktuell ist bekannt, dass der Entwurf der EnEV im Bundestag behandelt, jedoch noch nicht veröffentlicht wurde. Wann mit der genauen Umsetzung zu rechnen ist, kann nur vermutet werden. Inhaltlich sind folgende Neuerungen zu erwarten:
Energieausweise:Auch für Bestandsgebäude wird im Falle eines Verkaufs oder eines Mieterwechsels ein Energieausweis zur Pflicht. Der Mieter oder Käufer hat das Recht, sich über den Energieverbrauch der Immobilie zu informieren. Für Neubauten ist bereits seit Zeiten der Wärmeschutzverordnung der Wärmeschutznachweis und der Energiebedarfsausweis Pflicht. Diese weren vermutlich anerkannt. Der Energieausweis enthält unter anderem Angaben über den Energieverbrauch des Gebäudes. Ausschlaggebend für die Höhe der Heizkosten ist der Gebäudeendenergiebedarf. Wahrscheinlich gibt es in der EnEV die Wahl zwischen verbrauchs- und bedarfsorientierten Energieausweis. Der verbrauchsorientierte Ausweis stützt sich auf den Energieverbrauch des Gebäudes und ist relativ einfach und kostengünstig zu erstellen. Er hängt damit allerdings auch stark vom Nutzerverhalten und der Anzahl der Bewohner ab. In großen Gebäuden mit vielen Wohneinheiten wird sich dies vermutlich ausgleichen. Bei kleineren Gebäuden mit wenig Wohneinheiten kann dies gravierende Abweichungen bedeuten. Kleinere Gebäude bekommen deshalb einen Malus. Der Energieverbrauchswert ist
Besondere Überleitungsvorschriften (vermutlich)
Primärenergie-Bedarf und HeizkostenZwischen dem Primärenergie-Bedarf und den Heizkosten besteht kein direkter Zusammenhang. Die Primärenergie ist eine rein umweltrelevante Energiegröße. Jeder Brennstoff hat seinen eigenen Primärenergie-Faktor, abhängig von der Belastung der Umwelt, die durch seinen Gebrauch entsteht. Für die Heizkosten-Abrechnung ist der Gebäude-Energiebedarf ausschlaggebend. Der setzt sichaus den einzelnen Verlusten der Gebäudehülle und der Anlagentechnik zusammen, und natürlich dem Verhalten der Benutzer. Dieses wird jedoch in Berechnungen nicht berücksichtigt. Beispiel: Ein Gebäude hat einen Heizenergiebedarf von 100 kWh pro m2 und Jahr. Dann muss die Heizung diese 100 kWh erzeugen, zu den entsprechenden Kosten. Ob der Primärenergie-Bedarf dabei 20 oder 300 kWh/m2a beträgt, hat auf die Heizkosten keinen Einfluss.
Interessante Förderprogramm der KfW für Neubau und Sanierung:
Die Kombination von mehreren Programmen für ein Gebäude ist
möglich. Weitere Informationen bei
Dipl. Ing. (FH) Rainer Kutzner |
© Rosenheimer Solarförderverein e.V. 17.07.2011