Rosolar

Rosenheimer Solarförderverein

Neue Energie für Stadt und Landkreis

Neue Energie
Verein Firmen Förderung So geht's! Standpunkt Angepackt! Impressum
wir über uns Beitritt Projekte Solarpreise Links Suche  

Energieeinsparverordnung und KfW-Förderprogramme

Energieeinsparverordnung 2006

Bereits seit Anfang des Jahres sollte die Energieeinsparverordnung (EnEV) rechtskräftig verabschiedet sein. Durch die Bundestagsneuwahl im Herbst 2005 hat sich jedoch dieser Zeitplan verschoben. Aktuell ist bekannt, dass der Entwurf der EnEV im Bundestag behandelt, jedoch noch nicht veröffentlicht wurde. Wann mit der genauen Umsetzung zu rechnen ist, kann nur vermutet werden.

Inhaltlich sind folgende Neuerungen zu erwarten:

  • Einführung von Energieausweisen.
  • Eine neue umfassende Berechnungsmethode für Nichtwohngebäude
  • Einbeziehung der Energieanteile für Beleuchtung und Klimaanlagen.
  • Mindestanforderungen für Klima- und raumlufttechnische Anlagen.
  • Regelmäßige Inspektion von Klimaanlagen.

Energieausweise:

Auch für Bestandsgebäude wird im Falle eines Verkaufs oder eines Mieterwechsels ein Energieausweis zur Pflicht. Der Mieter oder Käufer hat das Recht, sich über den Energieverbrauch der Immobilie zu informieren.

Für Neubauten ist bereits seit Zeiten der Wärmeschutzverordnung der Wärmeschutznachweis und der Energiebedarfsausweis Pflicht. Diese weren vermutlich anerkannt.

Der Energieausweis enthält unter anderem Angaben über den Energieverbrauch des Gebäudes. Ausschlaggebend für die Höhe der Heizkosten ist der Gebäudeendenergiebedarf.

Wahrscheinlich gibt es in der EnEV die Wahl zwischen verbrauchs- und bedarfsorientierten Energieausweis.

Der verbrauchsorientierte Ausweis stützt sich auf den Energieverbrauch des Gebäudes und ist relativ einfach und kostengünstig zu erstellen. Er hängt damit allerdings auch stark vom Nutzerverhalten und der Anzahl der Bewohner ab. In großen Gebäuden mit vielen Wohneinheiten wird sich dies vermutlich ausgleichen. Bei kleineren Gebäuden mit wenig Wohneinheiten kann dies gravierende Abweichungen bedeuten.

Kleinere Gebäude bekommen deshalb einen Malus. Der Energieverbrauchswert ist

  • bei Wohngebäuden mit drei bis fünf Wohneinheiten um 15 kWh/m²a
  • bei Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohneinheiten um 30 kWh/m²a
zu erhöhen.
  • Bei der Erstellung des bedarfsorientierten Energieausweises wird das Gebäude genau analysiert, die einzelnen Verluste berechnet und die Schwachstellen offengelegt. Mit entsprechenden Sanierungshinweisen können energiesparende Maßnahmen durchgeführt werden. Der ausgewiesene Energiebedarf ist auf Basis des Gebäudebestandes berechnet.

Besondere Überleitungsvorschriften (vermutlich)

  • Erstmals sind Energieausweise für Wohngebäude der Baujahre bis 1965 sechs Monate nach Inkrafttreten (der EnEV 2006) erforderlich.
  • Für später errichtete Wohngebäude sind Energieausweise 18 Monate nach Inkrafttreten (der EnEV 2006) erforderlich.
  • Für Nichtwohngebäude sind Energieausweise erstmals 24 Monate nach Inkrafttreten (der EnEV 2006) erforderlich.

Primärenergie-Bedarf und Heizkosten

Zwischen dem Primärenergie-Bedarf und den Heizkosten besteht kein direkter Zusammenhang. Die Primärenergie ist eine rein umweltrelevante Energiegröße. Jeder Brennstoff hat seinen eigenen Primärenergie-Faktor, abhängig von der Belastung der Umwelt, die durch seinen Gebrauch entsteht.

Für die Heizkosten-Abrechnung ist der Gebäude-Energiebedarf ausschlaggebend. Der setzt sichaus den einzelnen Verlusten der Gebäudehülle und der Anlagentechnik zusammen, und natürlich dem Verhalten der Benutzer. Dieses wird jedoch in Berechnungen nicht berücksichtigt.

Beispiel: Ein Gebäude hat einen Heizenergiebedarf von 100 kWh pro m2 und Jahr. Dann muss die Heizung diese 100 kWh erzeugen, zu den entsprechenden Kosten. Ob der Primärenergie-Bedarf dabei 20 oder 300 kWh/m2a beträgt, hat auf die Heizkosten keinen Einfluss.

Interessante Förderprogramm der KfW für Neubau und Sanierung:

  • Neubau:
    KfW Programm-Nr. 144/145 »Ökologisch Bauen«
    Gefördert wird die Neuschaffung von Wohnraum. Bei Errichtung eines KfW 40- oder KfW 60-Energiesparhauses wird jede Wohneinheit mit max. 50.000 Euro zu besonders günstigen Zinsbedingungen gefördert.
  • Sanierung:
    KfW Programm Nr. 130 »CO2-Gebäudesanierungsporgramm«
    Gefördert wird die energetische Sanierung von Wohngebäuden mit max. 50.000 Euro je Wohneinheit zu besonders günstigen Zinsbedingungen.
    Die Gebäude müssen vor dem 31.12.1983 fertiggestellt worden sein.
    Wird nach Abschluss der Maßnahmen der »Neubaustandard« nach EnEV erreicht, dann gibt es einen Tilgungszuschuss von 15% auf den Kredit.
    (Neubaustandard: Energetischer Standard eines heutigen Neubaus nach EnEV)
  • Sanierung:
    KfW Programm Nr. 141/143 »Wohnraummodernisierung«
    STANDARD: Gefördert werden Maßnahmen am Bestandsgebäuden. Die Förderung erfolgt über zinsvergünstigte Darlehen. Pro Wohneinheit können max. 100.000 Euro beantragt werden.
    ÖKO-PLUS: Für klimaschutzrelevante Maßnahmen wird in den ersten 10 Jahren ein besonders günstiger Zinssatz gewährt. Pro Wohneinheit können max. 50.000 Euro beantragt werden.

Die Kombination von mehreren Programmen für ein Gebäude ist möglich. Weitere Informationen bei  www.kfw-foerderbank.de - bauen, wohnen, energie sparen - Förderberater

Dipl. Ing. (FH) Rainer Kutzner
Beuerberg 13
83083 Riedering
Tel. 08036-2165
 www.ibrk.de

© Rosenheimer Solarförderverein e.V. 17.07.2011