Gestattungsvertrag
Die Anlage auf dem fremden Dach
Soll eine Solarstromanlage auf einem Dach errichtet werden, das einem nicht selbst gehört, so sollte mit dem Dacheigentümer ein Gestattungsvertrag abgeschlossen werden. Darin werden die gegenseitigen Rechte und Pflichten geregelt und z.B. festgelegt, was im alle einer notwendigen Dachreparatur zu geschehen hat, welche gegenseitigen Haftungsansprüche bestehen, und was nach Ablauf von 20 Jahren mit der Anlage geschehen soll.
Vertragsbeispiel
Die Zeitschrift Photon
bietet ein Beispiel eines Gestattungsvertrages an. Es kann unter der Bestellnummer 1006 beim Solar-Verlag, Wilhelmstraße 34, 52070 Aachen zum Preis von 10,- EUR bestellt werden. |