Smart Metering
Ab dem 1. Januar 2010 sind Messstellenbetreiber gesetzlich zum Einbau von intelligenten Zählern, sogenannten Smart Metern, in Neubauten und in Gebäuden, in denen große Renovierungen durchgeführt wurden, verpflichtet.
Wird der Smart Meter mit weiteren technischen Zusatzfunktionen verknüpft, kann er dem Verbraucher helfen, seinen Energieverbrauch zu analysieren und seinen Energieverbrauch auf Zeiträume zu verlagern, in denen Energie günstiger ist. Die Einführung von Smart Metering ist ein wichtiger Schritt zur Entwicklung intelligenter Netze.
Der Smart Meter ermöglicht eine Kommunikation zwischen Zähler und Energieverteilnetz. Noch intelligenter ist der Zähler, wenn er auch eine Kommunikation zwischen Zähler und energieverbrauchenden Hausgeräten ermöglicht.
Energieversorgungsunternehmen müssen ab Ende Dezember 2010 – sofern technisch machbar und wirtschaftlich zumutbar – einen lastvariablen oder tageszeitabhängigen Stromtarif anbieten. So können lastvariable Stromtarife zukünftig dem Verbraucher einen Anreiz geben, Energieanwendungen gezielt zeitlich zu verlagern. Diese Verlagerung kann durch den Einsatz intelligenter Hausgeräte und deren Verknüpfung mit einem intelligenten Zähler unter Nutzung der Tarifsignale automatisch erfolgen. Eine durch den Einsatz von Smart Metern vereinfachte Verlagerung der Stromnachfrage trägt dazu bei, die Effizienz zu erhöhen, die Kosten des Energiesystems zu senken und die Einbindung und den Ausbau erneuerbarer Energien zu erleichtern.
Quelle: Deutsche Energieagentur (dena)
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