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Rosenheimer Solarförderverein

Neue Energie für Stadt und Landkreis

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Was wird gefördert?

  • Aus diesem Programm vergibt die KfW Förderbank Darlehen zur Finanzierung von besonders energiesparenden Häusern oder innovativer Haustechnik.
  • Gefördert werden:
    • die Errichtung, die Herstellung und der Ersterwerb von KfW-Energiesparhäusern 40 und  Passivhäusern. Hier finden Sie die  technischen Anforderungen .
    • die Errichtung, die Herstellung und der Ersterwerb von  Enerhiesparhäusern 60 . Hier finden Sie die  technischen Anforderungen .
    • der Einbau neuer Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien, Kraft-Wärme-Kopplung und Nah-/Fernwärme bei Neubauten
      • Wärmepumpen
      • Anlagen zur Versorgung mit Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung (Einzelanlagen, Nah- und Fernwärme – mit erneuerbaren Energien betrieben)
      • solarthermischen Anlagen
      • Heizungseinbau (z.B. Brennwertkessel, Niedertemperatur-Heizkessel) nur im Zusammenhang mit der Installation einer solarthermischen Anlage
      • Biogasanlagen
      • Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung,
      • Biomasseanlagen: Hierbei muss es sich um eine automatisch beschickte Zentralheizungsanlage handeln, die ausschließlich mit Biomasse befeuert wird (außer bei Holzvergasern)
      • Holzvergaser: Das Pufferspeichervolumen muss mindestens 55 Liter je KW Nennleistung oder mindestens 12 Liter pro Liter Brennstoffspeichervolumen betragen
      • Wärmetauscher
      • Wärmeübergabestationen und Rohrnetz (ab Grundstücksgrenze) bei Nah- und Fernwärme
      • Einzelanlagen zur Versorgung mit Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung (z.B. Blockheizkraftwerk oder Brennstoffzelle)

    Dabei sind die Anforderungen der EnEV einzuhalten.

Wer wird gefördert

  • Träger der Investitionsmaßnahmen an selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden. So z. B.
    • Privatpersonen
    • Wohnungsunternehmen
    • Wohnungsgenossenschaften
    • Gemeinden
    • Kreise
    • Gemeindeverbände
    • Sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Wie wird gefördert

  • Die Förderung wird als zinsgünstiges Darlehen gewährt und deckt bis zu 100% des Investitionsbetrags.
  • Die Laufzeit der Darlehen beträgt 10 Jahre.  Aktuelle Konditionen

Wo wird der Antrag gestellt?

  • Hausbank
  • Kommunen und deren Eigengesellschaften wenden sich direkt an die KfW.

Weitere Informationen

© Rosenheimer Solarförderverein e.V. 07.05.2007