Rosolar

Rosenheimer Solarförderverein

Neue Energie für Stadt und Landkreis

Neue Energie
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Kollektoren Solarstrom Biomasse/Holz Bauen Beratung Sonstige  

Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien - Marktanreizprogramm des Bundes

Verbesserte Förderbedingungen seit Januar 2008

Was wird gefördert?

  • Solarkollektoren
  • Biomasseanlagen
  • Biogasanlagen
  • kleine Wasserkraftwerke
  • Anlagen zur Nutzung der Tiefengeothermie

Wer wird gefördert

  • Privatpersonen
  • Freiberuflich Tätige
  • Kleine und mittlere Unternehmen
  • neu: Kommunen und Vereine

Wie wird gefördert

  • Die Förderung für Solarkollektoren und Biomasseanlagen erfolgt durch einen Zuschuss.
  • Solarkollektoren:
    • 60 EUR/m² für Anlagen zur Brauchwassererwärmung.
    • 105 EUR/m² für Anlagen zur zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung.
    Neu ab 2008 ist ein Effizienzbonus, der für besonders gut gedämmte Gebäude gewährt wird. Je nach Dämmung und Baujahr können die Fördersätze mit 1,5 oder sogar 2 multipliziert werden.
  • Biomasseanlagen mit automatischer Beschickung (z.B. Pelletsheizung): 36 EUR je kW errichteter installierter Nennwärmeleistung, mindestens 2.000 EUR. Die Erstausrüstung oder Nachrüstung von Feinstaubfiltern bei Biomasseheizungen wird mit pauschal 500 € belont.
  • Biomasseanlagen mit manueller Beschickung: 1.125 EUR je Anlage.
  • Wasserkraft und Tiefengeothermie wird über Darlehen gefördert.

Wo wird der Antrag gestellt?

Weitere Informationen und Antragsformulare

© Rosenheimer Solarförderverein e.V. 30.12.2007