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| Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer
Energien - Marktanreizprogramm des Bundes
Verbesserte Förderbedingungen seit Januar 2008
Was wird gefördert?
- Solarkollektoren
- Biomasseanlagen
- Biogasanlagen
- kleine Wasserkraftwerke
- Anlagen zur Nutzung der Tiefengeothermie
Wer wird gefördert
- Privatpersonen
- Freiberuflich Tätige
- Kleine und mittlere Unternehmen
- neu: Kommunen und Vereine
Wie wird gefördert
- Die Förderung für Solarkollektoren und Biomasseanlagen erfolgt durch einen Zuschuss.
- Solarkollektoren:
- 60 EUR/m² für Anlagen zur Brauchwassererwärmung.
- 105 EUR/m² für Anlagen zur zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung.
Neu ab 2008 ist ein Effizienzbonus, der für besonders gut gedämmte Gebäude
gewährt wird. Je nach Dämmung und Baujahr können die Fördersätze mit
1,5 oder sogar 2 multipliziert werden.
- Biomasseanlagen mit automatischer Beschickung (z.B. Pelletsheizung):
36 EUR je kW errichteter installierter Nennwärmeleistung, mindestens
2.000 EUR. Die Erstausrüstung oder Nachrüstung von Feinstaubfiltern bei
Biomasseheizungen wird mit pauschal 500 € belont.
- Biomasseanlagen mit manueller Beschickung: 1.125 EUR je Anlage.
- Wasserkraft und Tiefengeothermie wird über Darlehen gefördert.
Wo wird der Antrag gestellt?
Weitere Informationen und Antragsformulare
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