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Rosenheimer Solarförderverein

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KfW-CO2-Gebäudesanierungs-Programm

Was wird gefördert?

  • Das Gebäudesanierungsprogramm definiert bestimmte Maßnahmenpakete, die gefördert werden. Neben den nachfolgend aufgezählten Paketen gibt es weitere, die Sie auf der  Web-Seite der KfW nachlesen können.
  • Maßnahmenpaket 0
    • Wärmedämmung der Außenwände und
    • Wärmedämmung des Daches und
    • Wärmedämmung der Kellerdecke oder von erdberührten Außenflächen beheizter Räume und
    • Erneuerung der Fenster.
  • Maßnahmenpaket 1
    • Erneuerung der Heizung und
    • Wärmedämmung des Daches und
    • Wärmedämmung der Außenwände.
  • Maßnahmenpaket 2
    • Erneuerung der Heizung und
    • Wärmedämmung des Daches und
    • Wärmedämmung der Kellerdecke oder von erdberührten Außenflächen beheizter Räume und Erneuerung der Fenster.
  • Maßnahmenpaket 3
    • Erneuerung der Heizung und
    • Umstellung des Heizenergieträgers und
    • Erneuerung der Fenster.

Wer wird gefördert

  • Antragsberechtigt sind
    • Privatpersonen
    • Wohnungsunternehmen
    • Wohnungsgenossenschaften
    • Gemeinden
    • Kreise
    • Gemeindeverbände
    • Sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Wie wird gefördert

  • Die Förderung wird als zinsgünstiges Darlehen gewährt und deckt bis zu 100% des Investitionsbetrags, maximal 250 Euro pro m² Wohnfläche.
  • Die Laufzeit der Darlehen beträgt 10 Jahre.  Aktuelle Konditionen

Wo wird der Antrag gestellt?

  • Hausbank
  • Kommunen und deren Eigengesellschaften wenden sich direkt an die KfW.

Weitere Informationen

© Rosenheimer Solarförderverein e.V. 07.05.2007