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| KfW-CO2-Gebäudesanierungs-Programm
Was wird gefördert?
- Das Gebäudesanierungsprogramm definiert bestimmte Maßnahmenpakete, die gefördert werden. Neben den nachfolgend aufgezählten Paketen gibt es weitere, die Sie auf der
Web-Seite der KfW
nachlesen können.
- Maßnahmenpaket 0
- Wärmedämmung der Außenwände und
- Wärmedämmung des Daches und
- Wärmedämmung der Kellerdecke oder von erdberührten Außenflächen beheizter Räume und
- Erneuerung der Fenster.
- Maßnahmenpaket 1
- Erneuerung der Heizung und
- Wärmedämmung des Daches und
- Wärmedämmung der Außenwände.
- Maßnahmenpaket 2
- Erneuerung der Heizung und
- Wärmedämmung des Daches und
- Wärmedämmung der Kellerdecke oder von erdberührten Außenflächen beheizter Räume und
Erneuerung der Fenster.
- Maßnahmenpaket 3
- Erneuerung der Heizung und
- Umstellung des Heizenergieträgers und
- Erneuerung der Fenster.
Wer wird gefördert
- Antragsberechtigt sind
- Privatpersonen
- Wohnungsunternehmen
- Wohnungsgenossenschaften
- Gemeinden
- Kreise
- Gemeindeverbände
- Sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Wie wird gefördert
- Die Förderung wird als zinsgünstiges Darlehen gewährt
und deckt bis zu 100% des Investitionsbetrags, maximal
250 Euro pro m² Wohnfläche.
- Die Laufzeit der Darlehen beträgt 10 Jahre.
Aktuelle Konditionen
Wo wird der Antrag gestellt?
- Hausbank
- Kommunen und deren Eigengesellschaften wenden sich direkt an die KfW.
Weitere Informationen
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