|
| Eigenheimzulagengesetz (beachten Sie aktuelle Änderungen!)
Was wird gefördert?
- Solarkollektoren
- Wärmepumpenanlage
- Wärmerückgewinnungsanlage
- Niedrigenergiehaus
Wer wird gefördert
- Wer die Voraussetzungen für die Eigenheimzulage
erfüllt, kann darüber hinaus die zusätzliche
Förderung für ökologische Maßnahmen erhalten.
Wie wird gefördert
- Zuschuss.
- Für einen Sonnenkollektor, eine Wärmepumpe oder eine
Wärmerückgewinnungsanlage: 2% der Kosten, jedoch
maximal 256,- EUR jährlich bis zu 8 Jahre lang.
- Für ein Niedrigenergiehaus: 205,- EUR jährlich bis
zu 8 Jahre lang.
Wo wird der Antrag gestellt?
- Die Antragstellung erfolgt zusammen mit der
Eigenheimzulage beim Finanzamt.
Weitere Informationen
|