Rosolar

Rosenheimer Solarförderverein

Neue Energie für Stadt und Landkreis

Neue Energie
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Eigenheimzulagengesetz (beachten Sie aktuelle Änderungen!)

Was wird gefördert?

  • Solarkollektoren
  • Wärmepumpenanlage
  • Wärmerückgewinnungsanlage
  • Niedrigenergiehaus

Wer wird gefördert

  • Wer die Voraussetzungen für die Eigenheimzulage erfüllt, kann darüber hinaus die zusätzliche Förderung für ökologische Maßnahmen erhalten.

Wie wird gefördert

  • Zuschuss.
  • Für einen Sonnenkollektor, eine Wärmepumpe oder eine Wärmerückgewinnungsanlage: 2% der Kosten, jedoch maximal 256,- EUR jährlich bis zu 8 Jahre lang.
  • Für ein Niedrigenergiehaus: 205,- EUR jährlich bis zu 8 Jahre lang.

Wo wird der Antrag gestellt?

  • Die Antragstellung erfolgt zusammen mit der Eigenheimzulage beim Finanzamt.

Weitere Informationen

© Rosenheimer Solarförderverein e.V. 07.05.2007