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Rosenheimer Solarförderverein

Neue Energie für Stadt und Landkreis

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Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Am 1.1.2004 ist das Vorschaltgesetz zum neuen EEG in Kraft getreten. Es regelt ausschließlich die Vergütung für Solarstrom. Für andere erneuerbare Energien gilt bis auf weiteres noch das alte EEG. Bei Verabschiedung der endgültigen Fassung des EEG können sich dann noch Einzelheiten ändern.

Was wird gefördert?

  • Gefördert wird die Erzeugung von Strom aus regenerativen Energien, z.B. Solarstrom, Windkraft, Wasserkraft, Geothermie, Strom aus Biomasse.

Wer wird gefördert

  • Jeder.

Wie wird gefördert

  • Garantierte Einspeisevergütungen. Diese betragen z.B.
    • Solarstrom: 49,21ct/kWh für 20 Jahre, für Aufdachanlagen bis 30 kW, wenn die Anlage im Jahr 2007 errichtet wird. Für Anlagen, die in den Folgejahren errichtet werden, reduziert sich die Vergütung um jeweils 5%. Für größere Anlagen oder Anlagen auf Freiflächen gelten andere Vergütungen.
    • Wasserkraft, Deponiegas, Grubengas und Klärgas: 7,67 Ct/kWh. Für Anlagen über 500 kW gelten reduzierte Sätze.
    • Biomasse: 10,23 Ct/kWh. Auch hier gelten für Anlagen über 500 kW veringerte Sätze.
    • Geothermie: 8,95 Ct/kWh. Über 20 MW werden verringerte Sätze bezahlt.
    • Windkraft: 9,10 Ct/kWh. Standortabhängig wird diese Vergütung nach einiger Zeit auf 6,19 Ct/kWh abgesenkt.

Wo wird der Antrag gestellt?

  • Die Vergütung wird vom Netzbetreiber automatisch bezahlt. Eine Antragstellung ist nicht erforderlich.

Weitere Informationen

© Rosenheimer Solarförderverein e.V. 26.09.2007