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Rosenheimer Solarförderverein

Neue Energie für Stadt und Landkreis

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Vor-Ort-Beratung: Sparsame und rationelle Energieverwendung vor Ort (verlängert bis 31.12.2009)

Was wird gefördert?

  • Gefördert wird eine sogenannte "ingenieurmäßige" Vor-Ort-Beratung, d. h. die Beratung muß von einem dazu besonders qualifizierten Ingenieur vorgenommen werden.

Wer wird gefördert

  • Alle Gebäude- und Wohnungs-Eigentümer, sofern sich die Beratung auf das gesamte Gebäude bezieht.
  • Die Anspruchsberechtigten können natürliche oder juristische Personen sein.
  • Auch rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich der Wohnungswirtschaft) und des Agrarbereichs sind anspruchsberechtigt, sofern ihre Umsätze bestimmte Grenzen nicht überschritten haben.
  • Anspruchsberechtigt sind ferner alle Einrichtungen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen.

Wie wird gefördert

  • Zuschuss.
  • Die maximale Höhe des Zuschusses ist von der Größe des Objektes abhängig.
  • Für ein Einfamilienhaus beträgt der Zuschuss 175,- EUR.

Wo wird der Antrag gestellt?

  • Die Antragstellung erfolgt über den Berater.

Weitere Informationen

© Rosenheimer Solarförderverein e.V. 07.05.2007