| Vor-Ort-Beratung: Sparsame und rationelle Energieverwendung vor Ort (verlängert bis 31.12.2009)
Was wird gefördert?
- Gefördert wird eine sogenannte
"ingenieurmäßige" Vor-Ort-Beratung, d. h. die
Beratung muß von einem dazu besonders qualifizierten
Ingenieur vorgenommen werden.
Wer wird gefördert
- Alle Gebäude- und Wohnungs-Eigentümer, sofern sich die
Beratung auf das gesamte Gebäude bezieht.
- Die Anspruchsberechtigten können natürliche oder
juristische Personen sein.
- Auch rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen
Wirtschaft (einschließlich der Wohnungswirtschaft) und
des Agrarbereichs sind anspruchsberechtigt, sofern ihre
Umsätze bestimmte Grenzen nicht überschritten haben.
- Anspruchsberechtigt sind ferner alle Einrichtungen, die
gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke
verfolgen.
Wie wird gefördert
- Zuschuss.
- Die maximale Höhe des Zuschusses ist von der Größe des
Objektes abhängig.
- Für ein Einfamilienhaus beträgt der Zuschuss 175,- EUR.
Wo wird der Antrag gestellt?
- Die Antragstellung erfolgt über den Berater.
Weitere Informationen
|